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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters betreffend die Veranstaltung “PEAKBREAK”

1. Allgemein:

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Teilnehmern an “PEAKBREAK” und dem Veranstalter von “PEAKBREAK”.

2. Veranstalter

“PEAKBREAK” ist eine Radsportveranstaltung, welche vom 7.7.2012 bis 14.7.2011 durchgeführt wird (siehe zum Ablauf Punkt 8). “PEAKBREAK” wird von “MIDEAS GmbH”, A-1050 Wien, Spengergasse 37-39, veranstaltet. Der Veranstalter behält sich vor, sämtliche Veranstalterrechte und -pflichten an Dritte zu übertragen.

3. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand betreffend das Rechtsverhältnis zwischen den Anmeldern/Teilnehmern/Partnern an “PEAKBREAK” und dem Veranstalter von “PEAKBREAK” ist Wien. Anwendbares Recht auf dieses Rechtsverhältnis ist das Österreichische Recht.

4. Leistungen des Veranstalters im Rahmen von “PEAKBREAK”

Der Veranstalter ist ausschließlich verpflichtet folgende Leistungen zu erbringen bzw. umfasst das in der Anmeldegebühr von pro Person Euro 490,00 enthaltene Leistungsangebot:

a. Starterpackages
b. Startnummer
c. Teilnehmerband
d. Roadbook
e. Markierung der Strecke
f. mobiles Streckenteam
g. Begleitfahrzeuge, Besenwagen
h. pro Etappe mindestens eine Verpflegungsstation
i. Verpflegung und Getränke im Ziel jedes Etappenortes
j. Gepäcktransport: Lieferung von maximal einem Gepäckstücks von nicht mehr als 25 Kilogramm und 50×70×30cm in die über das “PEAKBREAK Online Buchungstool” gebuchte Unterkunft
k. PEAKBREAK Info-Counter an jedem Etappenziel
l. Finishershirt nach vollständig und korrekt absolvierter Strecke
m. Medaille
n. Newsletter
o. Ergebnislisten
p. Zeitnehmung
q. Miete für Zeitnehmung (Transponder)
r. Buchungsservice: gesammelte Weiterleitung der Buchungswünsche des Teilnehmers an die Tourismusverbände der einzelnen Etappenzielorte. Die Buchung erfolgt durch diese und kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Tourismusverband bzw. dem Unterkunftsgeber ein Geschäft zustande.
s. Am Ende jeder Etappe wird eine inoffizielle Tagesergebnisliste veröffentlicht. Zur endgültigen Wertung wird ausschließlich das offizielle Gesamtergebnis (Summe aller 8 Etappenzeiten) herangezogen.
t. Das Rennen wird in folgenden Wertungsklassen durchgeführt (Stichtag 1.7.2012):
• Wertungsklasse: Einzelwertung Allgemeine Klasse Herren bis 35 Jahre (JG 1977 und jünger)
• Wertungsklasse: Einzelwertung Allgemeine Klasse Damen bis 35 Jahre (JG 1977 und jünger)
• Wertungsklasse: Einzelwertung Master Klasse 1 Herren, 36 bis 50 Jahre (JG 1976 bis 1962)
• Wertungsklasse: Einzelwertung Master Klasse 1 Damen, 36 bis 50 Jahre (JG 1976 bis 1962)
• Wertungsklasse: Einzelwertung Master Klasse 2 Herren, 51 bis 60 Jahre (JG 1961 bis 1951)
• Wertungsklasse: Einzelwertung Master Klasse 2 Damen, 51 bis 60 Jahre (JG 1961 bis 1951)
• Wertungsklasse: Einzelwertung Master Klasse 3 Herren, über 60 Jahre (JG 1951 und älter)
• Wertungsklasse: Einzelwertung Master Klasse 3 Damen, über 60 Jahre (JG 1951 und älter)
• Wertungsklasse: Teamwertung 2 Fahrer Allgemein Herren; gemeinsames Alter maximal 80 Jahre

• Wertungsklasse: Teamwertung 2 Fahrer Allgemein Damen; gemeinsames Alter maximal 80 Jahre

• Wertungsklasse: Teamwertung 2 Fahrer Master Herren gemeinsames Alter über 80 Jahre
• Wertungsklasse: Teamwertung 2 Fahrer Master Damen; gemeinsames Alter über 80 Jahre

• Wertungsklasse: Teamwertung 2 Fahrer Mixed

• Wertungsklasse: Teamwertung 2 Fahrer Staffel

• Wertungsklasse: Teamwertung 4 Fahrer Herren
• Wertungsklasse: Teamwertung 4 Fahrer Damen
• Wertungsklasse: Teamwertung 4 Fahrer Mixed

Staffelteams: Beide Athleten müssen jeweils vier Etappen ihrer Wahl vollständig absolvieren.

In der Teamwertung wird nur die Zeit des jeweils langsamsten Athleten als Etappenzeit gewertet.

5. Anmeldung und Teilnahme an “PEAKBREAK”

5.1. Für die Teilnahme an “PEAKBREAK” ist neben der Anmeldung auch die Entrichtung der Anmeldegebühr in Höhe von Euro 490,00 erforderlich.

5.2. Die Anmeldung zu “PEAKBREAK” kann ausschließlich auf der Homepage www.PEAKBREAK.com mittels dem dort zur Verfügung gestellten “Online Anmeldeformular” vorgenommen werden. Anmeldungen per E-Mail, Post, Brief, etc. werden vom Veranstalter nicht akzeptiert und führen nicht zu einer Anmeldung bzw. sind nicht gültig.

5.3. Mit dem Absenden des ausgefüllten Online-Anmeldeformulars und der damit verbundenen rechtsverbindlichen Anmeldung zu “PEAKBREAK” akzeptiert der Anmelder/Teilnehmer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters vollinhaltlich. Als Anmeldedatum gilt das Sendedatum der Anmeldung.

5.4. Die Anmeldegebühr ist unmittelbar mit der Anmeldung fällig und innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen auf das Konto des Veranstalters einzubezahlen. Wird die Teilnahmegebühr nicht fristgerecht bezahlt, werden ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. fällig. Wird die Teilnahmegebühr nicht fristgerecht bezahlt bleibt die Anmeldung jedenfalls gültig, sofern der Teilnehmer nicht gemäß den vorliegenden AGB die Anmeldung storniert. Verabsäumt es der Teilnehmer bis zum Beginn der Veranstaltung die Anmeldung zu stornieren und nimmt dennoch nicht am Rennen teil, bleibt die Forderung seitens des Veranstalters ihm gegenüber gem. den vorliegenden AGB aufrecht und wird darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von 90,- Euro fällig.

5.5. Ein Rücktritt von der erfolgten Anmeldung kann nur mittels eingeschriebenen Brief an den Veranstalter erfolgen. Tritt der Anmelder von seiner Anmeldung zurück gelten folgende Stornogebühren:

bis 50 Tage vor Rennbeginn: 50% der Teilnahmegebühr

ab 50 Tage bis 6 Tage vor Rennbeginn: 70% der Teilnahmegebühr

ab 5 Tage vor Rennbeginn: 90% der Teilnahmegebühr

Im Falle eines Rücktritts wird jedenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 Euro berechnet

5.6. Die Teilnehmerzahl ist auf 200 beschränkt. Nennungsschluss (letztmöglicher regulärer Anmeldetermin) ist der 1.6.2012. Danach sind nur noch Nachnennungen zulässig.
Für Nachnennungen (Anmeldungen zwischen 1.6. und 7.7.2012) ist zusätzlich zur Teilnehmergebühr eine Bearbeitungsgebühr von 70,- Euro bei der Registrierung zu entrichten. Nicht startberechtigt sind Inhaber von Lizenzen der Elite-Kategorien.

5.7. Hat der Anmelder/Teilnehmer bei seiner Anmeldung im Anmeldeformular schuldhaft falsche Angaben zu seiner Person oder zu seinem Gesundheitszustand gemacht oder besteht der Verdacht, dass er hinsichtlich seiner Teilnahme am Rennen nicht zugelassene Substanzen eingenommen hat (Doping), behält sich der Veranstalter das Recht der Disqualifikation vor. Es besteht in diesem Fall keine Rückvergütung der Anmeldegebühr. Gegen eine Disqualifikation kann der disqualifizierte Teilnehmer binnen drei Tagen ab Verhängung derselben schriftlich Einspruch erheben. Die Bearbeitungsgebühr für diesen Einspruch beträgt 150,- Euro.

5.8. Die Anmeldung und im Weiteren die Zulassung zum Rennen sowie der Startplatz ist nicht auf Dritte übertragbar.

5.9. Aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, Anmeldungen abzulehnen. In diesem Fall wird der Anmelder bzw. potentielle Teilnehmer schriftlich verständigt und auf der Warteliste gemäß dem Zeitpunkt des Einlangens der Anmeldung gelistet und bei frei werden eines Teilnahmeplatzes von seiner Teilnahme verständigt, wobei dies bis spätestens 14 Tage vor Start der Veranstaltung erfolgt. Die Teilnahmegebühr ist auch in diesem Fall gem. Abs. 5.4 fällig. Bei nicht frei werden eines Teilnahmeplatzes wird der jeweilige Anmelder ebenfalls bis längstens 10 Tage von seiner Nicht-Teilnahme verständigt und wird ihm – nach Bekanntgabe seiner Bankverbindung – die entrichtete Teilnahmegebühr rückerstattet.

5.10. Im Falle mehrerer gleichzeitiger Rabatt- oder Vergünstigungsaktionen kann nur jeweils eine der Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Im Falle einer Anmeldung im Zuge einer Rabattaktion wird als Grundlage für die Stornogebühren jedenfalls die reguläre Teilnahmegebühr von 490,- Euro herangezogen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung des jeweiligen Betrages in Höhe des Aktionspreises ist ab dem Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist die reguläre Teilnahmegebühr fällig.

6. Buchung der Unterkunft

6.1. Der Veranstalter stellt auf der Homepage www.PEAKBREAK.com einen unentgeltlichen Service bzw. ein Portal für die Bekanntgabe von gewünschten Unterkünften in den jeweiligen Etappenorten zur Verfügung. Im dort befindlichen Formular (bezeichnet als Buchungstool) kann der Teilnehmer seine Unterkunftswünsche für Übernachtungen angeben. Der Veranstalter leitet die Angaben an die Tourismusverbände der Etappenorte weiter. Bei der Bereitstellung des Unterkunftsservices handelt es sich um eine unentgeltliche Serviceleistung des Veranstalters, durch welche keinerlei Pflichten und Haftungen des Veranstalters entstehen. Die Inanspruchnahme des Buchungsservices durch den Anmelder/Teilnehmer begründet keinerlei Rechte gegenüber dem Veranstalter, so auch nicht einen Anspruch auf Transportleistungen des Veranstalters von Personen und Sachen vom Ziel zur Unterkunft. Der Veranstalter sichert ausschließlich die Verteilung des Gepäcks der Teilnehmer gemäß Punkt 4. j. in deren Unterkünfte zu.

6.2. Durch die Bereitstellung des kostenlosen Unterkunftsservice auf der Homepage www.PEAKBREAK.com entsteht zwischen dem Anmelder/Teilnehmer und dem Veranstalter kein Vertragsverhältnis. Es entsteht zwischen den Beiden auch kein wie sonstiges Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Es wird auch keine Haftung des Veranstalter für Ansprüche, die im Zuge der Unterbringung entstehen, begründet. Die Unterkünfte sind vor Ort direkt bei der jeweiligen Unterkunft zu bezahlen. Informationen zu den Unterkünften werden dem Teilnehmer nach Buchung aller gewünschten Unterkünfte durch den jeweiligen Tourismusverband per E-Mail zugesandt. Die Kosten der Unterkünfte sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

7. Datenschutz / Fotorechte

7.1. Die im Anmeldeformular vom Teilnehmer übermittelten Daten werden elektronisch gespeichert und zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung und etwaigen Leistungen zu “PEAKBREAK” nach der Veranstaltung sowie zum Zwecke der medizinischen Betreuung verwendet. Der Teilnehmer stimmt mit seiner Anmeldung zu “PEAKBREAK” der Verwendung seiner Daten zu diesen Zwecken zu.

7.2. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung von Name, Geschlecht, Geburtsjahr, dem Verein, der Startnummer und des Ergebnisses für die Erstellung und Bereitstellung der Ergebnislisten bereit. Ebenso stimmt er der medialen Verwendung dieser Daten (TV, Internet, Folder, Druckwerken usw.) zu.

7.3. Der Teilnehmer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass im Zuge seiner Teilnahme Fotos, Film- und Tonaufzeichnungen produziert und in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, sonstigen Bild- und Tonträgern (z.B. DVD, VHS) veröffentlicht werden. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Vergütungen aus diesen Veröffentlichungen. Sämtliche Urheber und Nutzungsrechte bleiben im Eigentum des Veranstalters MIDEAS GmbH, A-1050 Wien, Spengergasse 37-39.

8. Ablauf des “PEAKBREAK”

8.1. Die erste Etappe von "PEAKBREAK" startet am 7.7.2012. Die exakten Startzeiten für die einzelnen Etappen werden bis spätestens 1.7.2012 auf der Homepage www.PEAKBREAK.com bekannt gegeben.

8.1. Am Vorabend des jeweiligen Etappenstarts erfolgt ein 15-minütiges, verpflichtendes Briefing der Teilnehmer. Teilnehmer die am Durchführungstag der jeweiligen Etappe nicht 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit am Start anwesend sind und dem Briefing nicht beiwohnen, können vom Rennen ohne Anspruch auf Kostenersatz ausgeschlossen werden. Für jede Etappe wird ein Rennschluss definiert und im Zuge des Briefings bekannt gegeben. Teilnehmer die nicht innerhalb dieser Maximalzeit den Zielort erreichen, werden ohne Anspruch auf Kostenersatz nicht in die jeweilige Etappenwertung von “PEAKBREAK” aufgenommen.

8.2. Teilnehmer die die Teilnahme an “PEAKBREAK” während der Dauer der Veranstaltung beenden, haben dies unverzüglich (bis Rennschluss des gleichen Tages) der Rennleitung mitzuteilen. Sollte der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein das Ausscheiden zu melden, hat dies zum ehest möglichen Zeitpunkt zu erfolgen. Nach Ausscheiden von “PEAKBREAK” besteht kein Anspruch auf Rückforderung der Teilnahmegebühr. Für die Kosten einer Stornierung von gebuchten Unterkünften muss der Teilnehmer selbst aufkommen.

8.3. Wird eine Etappe nicht absolviert (durch Nichtantritt, Zeitüberschreitung oder durch Ausscheiden), steht es dem Teilnehmer – nach Meldung bei der Rennleitung – frei, die weiteren Etappen inklusive aller genannter Serviceleistungen weiterhin zu absolvieren bzw. in Anspruch zu nehmen. Der Teilnehmer scheint in diesem Fall jedoch nicht mehr in den Etappenergebnislisten auf und hat kein Gesamtergebnis.

8.4. Der Start erfolgt für jede Etappe “neutralisiert”, womit gemeint ist, dass für alle Teilnehmer dieselbe Startzeit gilt. Die Zeitnehmung wird durch das Überfahren der Zeitnehmungsmatten im Ziel individuell genommen.

8.5. Die zur Verfügung gestellten Transponder werden vor der Ausgabe an die Teilnehmer vom durch den Veranstalter beauftragten Zeitnehmungsunternehmen auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Vom Teilnehmer wird eine Kaution von 60,- Euro für den Transponder eingehoben. Die Kaution wird bei Rückgabe des Transponders bis spätestens zwei Stunden nach Zielschluss der letzten Etappe rückerstattet.

8.6. Das Verlassen bzw. Abkürzen der vorgegebenen Strecke ist nicht erlaubt und hat die sofortige Disqualifikation zur Folge.

8.7. Einsprüche der Teilnehmer gegen Ergebnisse haben in schriftlicher Form spätestens eine Stunde nach Zieleinlauf bzw. nach Disqualifikation direkt bei der Rennleitung zu erfolgen. Zur Bearbeitung der Einsprüche wird eine Beschwerdekommission eingerichtet. Für jeden Einspruch ist eine Bearbeitungsgebühr von Euro 80,- zu bezahlen, welche mit der Erhebung des Einspruchs zur Zahlung fällig ist.

8.8. Hinter dem letzten Fahrer fährt zur Schlusskontrolle ein mit der Aufschrift „Schlusswagen“ gekennzeichnetes Fahrzeug des Veranstalters. Im Notfall kann dieses Fahrzeug auch Teilnehmer in begrenzter Zahl aufnehmen und zum Etappenziel bringen. Seitens des Veranstalters besteht dazu aber keine Verpflichtung. In jedem Fall wird der Veranstalter aber nach Möglichkeit zusätzliche Transportmöglichkeiten bereitstellen. Es besteht dazu aber keine Verpflichtung. Ein Platz im Schlussfahrzeug muss immer für außerordentliche Notfälle zur Verfügung stehen.

8.9. Während des gesamten Leistungszeitraumes des Veranstalters (Etappenstart bis Etappenende jeder einzelnen Etappe) ist den Anweisungen des Personals des Veranstalters ausnahmslos Folge zu leisten. Teilnehmer die Anweisungen des Personals des Veranstalters missachten, den Rennverlauf oder die Sicherheit Dritter gefährden, können jederzeit durch Disqualifikation von der weiteren Teilnahme an "PEAKBREAK" ausgeschlossen werden.
Auch Angehörige eines medizinischen Dienstes sind zum Schutz des Teilnehmers aus medizinischen Gründen befugt, dem Teilnehmer die Fortsetzung des Rennens zu untersagen. In diesen Fällen bestehen weder Ansprüche auf Rückerstattung der Anmeldegebühr, noch das Recht auf Schadensersatz.

8.10 Die Veranstaltung “PEAKBREAK” findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich allerdings das Recht vor, das gesamte Rennen oder einzelne Etappen aufgrund von Gefahrensituationen, Gefahr im Verzug oder höherer Gewalt vorzeitig abzubrechen bzw. nicht durchzuführen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Kostenersatz oder Rückerstattung der Anmeldegebühr. Ist die Durchführung einzelner Etappen aufgrund extremer Witterungsbedingungen, die eine Gefährdung der Teilnehmer darstellen würden, nicht möglich, stellt der Veranstalter gegen Kostenersatz durch den Teilnehmer eine Transportmöglichkeit an den nächsten Etappenort zur Verfügung.

8.11. Nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung “PEAKBREAK” durch grobes Verschulden des Veranstalters kommt eine Rückerstattung der gesamten Anmeldegebühr in Betracht. Bei Ausfall durch Nichtverschulden des Veranstalters und vollständigen Ausfall der Veranstaltung kommt es zu einer Rückerstattung der Teilnehmergebühr im Verhältnis zu den direkt verbleibenden Aufwendungen des Veranstalters.

9. Verpflegung

9.1. Jeder Teilnehmer ist während des Rennens grundsätzlich für seine Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird gemäß Punkt 4. h. und 4. i. an vorab angekündigten Stellen Verpflegung bereitstellen.

9.2. Die Verpflegungsstellen sind jeweils gekennzeichnet; zur Aufnahme von Verpflegung muss in jedem Fall angehalten werden. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Veranstalter die sofortige Disqualifikation des Teilnehmers vor.

9.3. Es ist den Teilnehmern untersagt, Abfälle an der Strecke zu hinterlassen. Bei Nichteinhaltung kann der Teilnehmer vom Veranstalter ohne Anspruch auf Kostenersatz aus dem Bewerb ausgeschlossen werden. Für etwaige durch den Teilnehmer verursachte Kosten für Reinigung hat der Teilnehmer aufzukommen.

10. Sicherheit

10.1. Jeder Teilnehmer ist im Rahmen von “PEAKBREAK” verpflichtet, sein Fahrrad laufend auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheitsmängel zu überprüfen. Insbesondere Bremsen und für die Verkehrssicherheit relevante Bauteile sind zu überprüfen. Vor dem Start jeder Etappe können die Fahrräder vom Veranstalter auf technische Mängel hin untersucht und gegebenenfalls nicht zum Start zugelassen werden.

10.2. Die Teilnahme an “PEAKBREAK” erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Seitens des Veranstalters sind keinerlei Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

10.3. Die Teilnehmer sind auf der gesamten Strecke (alle acht Etappen, Start bis Zieleinlauf) zum Tragen eines geprüften Helmes (TÜV, CE, ANSI SNEL) verpflichtet. Zuwiderhandeln hat umgehend den Ausschluss vom “PEAKBREAK” ohne Anspruch auf Kostenersatz zur Folge.

10.4. Für Behebung von Schäden an seiner Ausrüstung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Im Leistungspaket des Veranstalters gemäß Punkt 4. ist keine garantierte technische Unterstützung zu jedem Zeitpunkt inkludiert.

10.5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers während der Veranstaltungsdauer. Auf Verlangen des Veranstalters hat der Teilnehmer bei der Registrierung zur Veranstaltung ein ärztliches Attest vorzuweisen.

10.6. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust und/oder die Beschädigung von Material, Gepäck und Wertgegenständen.

10.7. Im Falle der Beauftragung Dritter in Notfällen sind die Kosten (Transporte, Rettungsdienste, etc.) durch den Teilnehmer selbst zu tragen. Der Veranstalter behält sich vor, durch den Teilnehmer verursachte nicht vereinbarte Kosten vom Teilnehmer einzufordern.

10.4. Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Schäden und/oder Unfälle der Teilnehmer sowie für Schäden Dritter Personen, welche durch Teilnehmer geschädigt werden.

10.5. Der Abschluss einer Unfallversicherung und Stornoversicherung wird dem Teilnehmer empfohlen.

10.6. Der Veranstalter behält sich vor, stichprobenartig Dopingkontrollen durchzuführen und erklärt sich der Anmelder einverstanden, an einer Dopingkontrolle mitzuwirken. Die Verwendung von nicht zugelassenen Substanzen im Sinne des Dopings ist ausdrücklich verboten und hat bei Nachweis die sofortige Disqualifikation zur Folge. Ebenso hat die Verweigerung zur Mitwirkung an einer Dopingkontrolle die sofortige Disqualifikation zur Folge.

11. Teilnahme

11.1. Mit seiner Anmeldung zu “PEAKBREAK” akzeptiert der Anmelder/Teilnehmer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters vollinhaltlich (Punkt 5.). Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit den Regeln betreffend die Veranstaltung “PEAKBREAK” vertraut zu machen. Diese Regeln finden sich hier in den “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” sowie im Punkt Reglement auf der Homepage www.PEAKBREAK.com bzw. werden vor dem Start der ersten Etappe bekannt gegeben und sind ausnahmslos zu befolgen. Jeder Teilnehmer ist weiters verpflichtet, sich ein genaues Bild über die bei “PEAKBREAK” zu absolvierende(n) Strecke(n) zu verschaffen. Angaben zur Strecke bzw. zu den Strecken finden sich auf der Homepage www.PEAKBREAK.com. Vor dem Start jeder der zu absolvierenden Etappen werden diese mittels Hinweisschildern an unübersichtlichen Stellen und Bodenmarkierungen bei wesentlichen Richtungsänderungen vor Ort markiert sein. Diese Markierungen dienen lediglich zur Unterstützung der Teilnehmer bei der Orientierung. Es besteht kein Anspruch auf durchgehende Markierung der Strecke.

11.2. Allen Anweisungen der Organisation ist Folge zu leisten; außerdem sind die örtlichen Verkehrsregeln zu beachten und ausnahmslos einzuhalten.

11.3. Der Veranstalter hat das Recht, ohne Angabe von Gründen Anmeldungen zurückzuweisen sowie aus wichtigen Gründen, worunter insbesondere die Verletzung der Teilnahmebedingungen und auch unsportliches Verhalten fallen, jederzeit ein Startverbot über einen Teilnehmer zu verhängen. Teilnehmer über die ein Starverbot verhängt wurde, haben keinen Anspruch auf gänzliche oder teilweise Rückvergütung der Anmelde-/Teilnahmegebühr.

11.4. Teilnahmeberichtigt an “PEAKBREAK” sind ausschließlich Personen mit vollendetem 17. Lebensjahr (Stichtag 1.6.2012). Die Teilnahme an “PEAKBREAK” erfolgt auf eigene Gefahr. Bei minderjährigen Teilnehmern ist neben der Anmeldung auch noch die ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung zumindest eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten erforderlich.

11.5. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung zur Überprüfung des eigenen Gesundheitszustands und bestätigt die medizinische Unbedenklichkeit seiner Teilnahme. Eine Teilnahme an “PEAKBREAK” ist nur bei sehr guter gesundheitlicher und körperlicher Verfassung sowie nur bei sehr guten Fachkenntnissen im Bereich Radfahren möglich. Bei Veranstaltungsbeginn müssen alle Teilnehmer dem Veranstalter auf Verlangen ein ärztliches Attest über die Unbedenklichkeit der Teilnahme vorweisen. Das Attest darf nicht älter als vier Wochen sein.

11.6. Das bei der Startnummernausgabe ausgehändigte Teilnehmerarmband ist während des gesamten Rennverlaufs am Handgelenk zu tragen.

11.7. Die Startnummern sind deutlich sichtbar auf der Rückseite des Trikots anzubringen und dürfen während des gesamten Rennverlaufs (jeweils Etappenstart bis Zielschluss) nicht entfernt, verändert oder verdeckt werden. Eine Veränderung oder Verkleinerung der Startnummer ist nicht gestattet. Die Radnummer muss so angebracht werden, dass sie von beiden Seiten deutlich sichtbar ist. Die Helmnummer ist auf der Helmvorderseite anzubringen.

11.8. Der Teilnehmer verpflichtet sich während der gesamten Veranstaltung den für die Erfassung der Zeitnahme erforderlichen Transponder am Fahrrad zu belassen. Die Kaution von 60,- Euro für den Transponder ist bei der Startnummernübergabe in bar zu entrichten und wird nach Rückgabe nach dem letzten Tag der Veranstaltung (2 Stunden nach Zielschluss) an den Teilnehmer zurückerstattet.

11.9. Die Teilnahme an “PEAKBREAK” ist ausschließlich mit für den Straßenverkehr zugelassenen Rennrädern möglich. Unabhängig von der geltenden StVO behält sich “PEAKBREAK” vor, Räder mit folgenden Zusatzausrüstungen vom Rennen auszuschließen:

a. Lenkeraufsätze jeglicher Bauart
b. Liegeräder, Einräder und Handbikes jeglicher Bauart
c. Triathlon-, Zeitfahr-, Hörner- bzw. Deltalenker
d. Packtaschen und Fahrradanhänger jeglicher Art, ausdrücklich zulässig sind Satteltaschen;
e. Flaschenhalter hinter oder unter dem Sattel;
f. Trinkflaschen aus nicht verformbaren Materialien wie Glas, Metall, etc.

Wien, am 1.9.2011



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